Katharina Köpf – Kind armer Landarbeiter – mit 12 ins Heim – weit weg von zu Hause. Mit 19 entlassen – ohne Ausbildung, ohne Halt. Scheitert im Alltag, in der Liebe – wird bestraft. Wanderhof, dann das Urteil: „Bewahrungsfall“. Was das bedeuten konnte, findet sich im Folgenden.
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Katharina Köpf
Ein 'uneheliches' Kind aus schwierigen sozialen Verhältnissen
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Katharina Köpf wurde am 23. April 1920 geboren und wuchs in einem kleinen oberbayerischen Dorf mitten in der Not der Nachkriegsjahre bei ihren Großeltern auf. Ihre Eltern waren landwirtschaftliche Hilfsarbeiter und konnten nicht alle ihre 15 Kinder versorgen. Als die Großeltern mit Katharinas Erziehung überfordert waren, beantragte das Jugendamt die Einweisung der inzwischen 12-Jährigen in das Antoniusheim nach Marktl am Inn, 200 km von ihrem Zuhause entfernt.
Eng verbunden mit der Armut, in die sie hineingeboren war, begleitete Katharina das Stigma „unehelich“ Zeit ihres Lebens. Ihre Mutter heiratete zwar nach ihrer Geburt ihren leiblichen Vater, doch in der Fürsorgeakte wurde die uneheliche Geburt als „angeborener“ Makel immer weiter fortgeschrieben, wie auch alle negativen Bewertungen seitens der Schule und der 'Fürsorgeanstalten'.
Als sie kurz vor ihrem 19. Geburtstag von dort entlassen wurde, war sie in keinerlei Hinsicht auf das Leben als Erwachsene vorbereitet. Ihr fehlte es nicht nur an einer beruflichen Ausbildung. Sie war vollkommen unerfahren, was die Erwartungen an ihr soziales und vor allem sexuelles Verhalten als junge Frau betraf. Man bot ihr zudem keinerlei Unterstützung an, sich zurechtzufinden.
Über ihre Heimzeit wurden nur negative Bewertungen über ihre persönliche Entwicklung von der Psychiaterin Katharina Hell überliefert. Das Urteil im abschließenden Bericht lautete „unerziehbar“. Damit, und mit der Empfehlung „Bewahrung“ wurde der inzwischen jungen Frau seitens des Heimes – das immerhin fast sieben Jahre lang für ihre Erziehung verantwortlich war – die Möglichkeit, ein eigenständiges Leben zu führen, aberkannt. Folgendes Zitat stammt aus einem psychiatrischen Gutachten über Katharina Köpf.
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Zitiert nach, Dr. Katharina Hell, Psychiatrisches Gutachten über Katharina Köpf, 18. Dezember 1942, S. 2, Insassenakte Köpf, Katharina, Wanderhof Bischofsried, AIfZ, 728-501.
Vertiefung
Kindheit und Jugend von Katharina Köpf - ausführliche Textversion
Vertiefung
Kindheit und Jugend von Katharina Köpf - ausführliche Textversion
Katharina wuchs bei ihren Großeltern mütterlicherseits in Farchant auf, einem kleinen Dorf bei Garmisch-Partenkirchen. Die Familie lebte in Armut, geprägt von der Notzeit nach dem Ersten Weltkrieg. Ihre Eltern wohnten im 15 Kilometer entfernten Graswang und konnten sich als landwirtschaftliche Arbeiter kaum um Katharina und ihre 14 Geschwister kümmern.
Schon früh haftete Katharina das Stigma der „unehelichen“ Geburt an – obwohl ihre Mutter später ihren leiblichen Vater heiratete. In ihrer Fürsorgeakte aber wurde dieser Umstand immer wieder als Makel erwähnt, ebenso wie viele negative Einschätzungen über ihr Verhalten in Schule und Heim. So galt sie als „unruhig“ und man vermutete bei ihr eine „Anlage zur Hysterie“. Es wurde ihr unterstellt, durch „Dummheiten“ Aufmerksamkeit zu suchen.
Im Juni 1932, mit 12 Jahren, wurde Katharina in das Antoniusheim nach Marktl am Inn eingewiesen. Ob ihre Großeltern – beide über 70 – sie nicht mehr erziehen konnten oder wollten, bleibt unklar. Festgehalten ist jedoch, dass sie Katharina oft nicht ausreichend versorgen konnten.
Mit 18 Jahren, am 30. Januar 1939, wurde sie aus der 'Fürsorge' entlassen. Auch über ihre Zeit im Heim finden sich fast nur negative Beurteilungen. Im Abschlussbericht hieß es, sie sei „unerziehbar“ und solle künftig „bewahrt“ werden – also dauerhaft untergebracht. Die Einrichtung, die fast sieben Jahre lang für ihre Erziehung zuständig war, sprach ihr damit ab, ein eigenständiges Leben führen zu können: „K. ist geistig defekt […] Zu erziehen ist an ihr nichts mehr.“
Nach ihrer Entlassung bekam Katharina kaum Gelegenheit, sich in einem selbstbestimmten Leben zurechtzufinden. Zunächst kam sie zu einer Tante in Garmisch und arbeitete dort. Später wechselte sie mehrmals die Stelle als Dienstmädchen – und geriet dadurch erneut ins Visier des Jugendamts. Eigenständige Arbeitsplatzwechsel galten 1939 bereits als „Arbeitsvertragsbruch“ und waren strafbar. Zudem wurde ihr Lebensstil kritisiert: Sie hatte Beziehungen zu verschiedenen Männern – für die Behörden ein Zeichen von „Unsittlichkeit“. Schnell fiel der Verdacht auf „geheime Prostitution“.
Katharina wurde verhaftet. Ein Polizeibeamter berichtete, sie habe gesagt, sie wolle all das nachholen, was ihr im Heim verboten worden war. Das Jugendamt bewertete ihr Verhalten als Scheitern und beantragte ihre Rückführung in die 'Fürsorgeerziehung'. Das Amtsgericht stimmte dem zu. Am 25. August 1939 wurde beschlossen, Katharina in den Wanderhof Bischofsried zu überstellen – eine Einrichtung mit Zwangscharakter. Die Einweisung erfolgte am 1. September. Ein offizieller „Erziehungsvertrag“ zwischen dem Jugendamt Garmisch-Partenkirchen und dem Heimathof Bischofsried regelte ihre Unterbringung. Er wurde am 19. September 1939 unterzeichnet – von Dr. Lange (Leiter des Jugendamts) und Dr. Sandberger (für die Heimverwaltung, in Vertretung von Alarich Seidler). Grundlage war der Bayerische Einheitsvertrag für 'Fürsorgezöglinge' von 1931
Textgrundlage: Anette Eberle
Aufgabe (Basis)
Vergleichen Sie den Lebensweg von Katharina Köpf mit dem von Jugendlichen heute, die in ähnlichen schwierigen Verhältnissen aufwachsen. Welche Unterschiede und welche Gemeinsamkeiten gibt es? Halten Sie Ihre Beobachtungen im Miro-Board fest.
Eine junge Erwachsene wird wegen „Unsittlichkeit" angeklagt
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Katharina hatte nach ihrer Entlassung aus dem Heim nur wenig Zeit, sich an das Leben in Freiheit zu gewöhnen. Zuerst kam sie zu einer Tante nach Garmisch und arbeitete dort. Danach wechselte sie öfter ihre Stelle als Dienstmädchen. Sie stand weiterhin unter Beobachtung durch das Jugendamt.
Das Jugendamt beschwerte sich, weil Katharina ihre Jobs selbst kündigte – das war 1939 verboten und galt als Gesetzesverstoß. Noch mehr empörte sich das Amt, weil Katharina sexuelle Beziehungen mit verschiedenen Männern hatte. Das wurde damals als „unsittlich“ angesehen. Man verdächtigte Frauen in solchen Fällen schnell, heimlich als Prostituierte zu arbeiten.
Katharina wurde deshalb verhaftet. Ein Polizist sagte, sie habe erzählt, sie wolle alles nachholen, was ihr im Heim verboten worden war. Für das Jugendamt war klar: Katharina sei „gescheitert“. Es beantragte, sie wieder in die 'Fürsorgeerziehung' zu schicken – diesmal nach Bischofsried. Am 1. September 1939 wurde sie dorthin gebracht. Ein offizieller Vertrag zwischen dem Jugendamt und dem Heim regelte die sogenannte „Erziehung“. Unterschrieben wurde er am 19. September von Beamten des Jugendamts und der Heimleitung.
Der Wanderhof Bischofsried war eigentlich ein Ort für erwachsene, „arbeitsunwillige“ Frauen, nicht für Jugendliche. Die Maßnahme war offiziell eine „staatliche Erziehung“, um Verwahrlosung zu verhindern. Zuständig war das Jugendamt, das beim Gericht einen Beschluss erwirkte. Der Wanderhof war eine Zwangseinrichtung, in der Frauen unter harten Bedingungen arbeiten mussten.
Aufgabe (Basis)
Bearbeiten Sie die folgenden Aufgaben auf dem Miro-Board:
1. Welche Erwartungen hatte die Gesellschaft (und das Jugendamt) 1939 an junge Frauen wie Katharina?
2. Warum galt ihr Verhalten als „unsittlich“ oder „gescheitert“?
3. Welche Formen von gesellschaftlichem Druck oder Kontrolle über das Leben junger Menschen gibt es heute noch z. B. im Hinblick auf Beruf, Sexualität oder Verhalten?
4. Was hat sich seit damals verändert? Wo gibt es vielleicht auch heute noch ähnliche Muster von Vorurteilen, Stigmatisierung oder Ausgrenzung?
Aufgabe (Vertiefung)
Stellen Sie sich vor, Katharina würde heute leben. Wie sähe ihr Lebensweg aus? Wie würden Jugendamt, Gesellschaft, Nachbarinnen oder Freundinnen heute auf sie reagieren? Und welche Unterstützung oder Chancen könnte sie heute bekommen?
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Erstellen Sie ein kurzes Rollenspiel oder eine szenische Collage (ca. 5–8 Minuten), die zwei Versionen von Katharinas Geschichte zeigt:
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Teil 1: Eine Szene aus dem Jahr 1939, basierend auf dem Originaltext.
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Teil 2: Eine fiktive Szene aus dem Jahr 2025 – wie hätte Katharina heute gelebt, wenn sie ähnliche Probleme oder Erfahrungen gemacht hätte?
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Arbeiten Sie mit Perspektiven: Lassen Sie z. B. Katharina selbst zu Wort kommen, aber auch das Jugendamt, eine Sozialarbeiterin, Freunde oder Nachbarinnen
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Gestalten Sie Ihre Szenen kreativ – Sie können auch Tagebuchausschnitte, Nachrichten, Dialoge oder innere Monologe einbauen.
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Reflektieren Sie nach dem Spiel gemeinsam:
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Was hat sich im Vergleich verändert?
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Wo bestehen Parallelen zur Gegenwart?
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Was können wir daraus für den Umgang mit jungen Menschen heute lernen?
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Welche sozialen Konsequenzen eine Einweisung in einen Wanderhof haben konnte, zeigt unter anderem dieses Schreiben des Anstaltsleiters Ludwig Hägele an August Steinhauser, der in Kontakt mit Katharina bleiben wollte.
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Schreiben Ludwig Hägeles an den Freund von Katharina.
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Wie sich Katharina in Bischofsried fühlte, ist nicht genau bekannt. Klar ist nur: Sie hielt es dort kaum aus. In zwei Jahren lief sie zweimal davon – im Juli 1940 und im Januar 1941. Beide Male floh sie zu ihren Eltern. Im Heim war sie sehr streng behandelt worden. Der Heimleiter verbot ihr sogar, Briefe an ihren Freund zu schreiben. In einem offiziellen Schreiben schrieb er abschätzig: Sie sei faul, unverbesserlich und könne keinen eigenen Haushalt führen.
Beide Male wurde Katharina für ihre Flucht bestraft. Nach dem zweiten Versuch kam sie erst in eine Arbeit – verlor den Job aber wieder. Im Frühjahr 1942 musste sie zurück in den Wanderhof. Diesmal lautete der Beschluss nicht mehr „Fürsorgeerziehung“, sondern „Polizeilicher Arbeitszwang“ und „Aufenthaltszuweisung“, vorerst auf die Dauer von drei Jahren. Grundlage war das sogenannte 'Bayerischen Zigeuner- und Arbeitsscheuen Gesetz' aus dem Jahr 1926. In Verbindung mit der „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, mit der die Persönlichkeitsrechte außer Kraft gesetzt wurden, kam die Einweisung einer Haft gleich, allerdings ohne rechtsstaatliches Verfahren, und auch ohne die Gewähr, dass nach drei Jahren die Zwangseinweisung beendet wäre. Als Begründung führte Landrat Dr. Lange nicht nur das angebliche Versagen in den Arbeitsstellen und sozial unangepasstes Verhalten der jungen Frau auf, sondern, dass sie jegliche Aussicht auf ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft verwirkt hätte.
Vertiefung
Aufenthalte in Bischofsried (ausführlichere Textversion)
Vertiefung
Aufenthalte in Bischofsried (ausführlichere Textversion)
Im Wanderhof Bischofsried sollte die „Fürsorgeerziehung“ für Katharina wieder weitergeführt werden, obwohl die Einrichtung nicht für die staatliche Erziehung von Jugendlichen, sondern auf Zwangsmaßnahmen gegen erwachsene hilfsbedürftige Frauen ausgerichtet war. Das Ziel der sog. 'Fürsorgeerziehung', als staatliche Erziehung lautete: „die Verhütung oder Beseitigung von Verwahrlosung in einer Familie oder einer geeigneten Anstalt unter öffentlicher Aufsicht und öffentlichen Kosten“ und wurde durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz geregelt. Die Entscheidung darüber erfolgte durch Beschluss des Jugendgerichts beim zuständigen Amtsgericht. Die Anordnung der Einweisung in den Wanderhof Bischofsried war unterzeichnet von Dr. Wimmer, Kreisjugendamt Garmisch-Partenkirchen. Der Wanderhof galt seit dem Jahr 1938 als Anstalt zur Durchführung des Arbeitszwangs nach § 20 der Reichsfürsorgepflichtverordnung für Frauen. Die Frauen wurden zwangsweise eingewiesen. Dies geschah auf Grundlage der Reichstagsbrandverordnung, mit der die Persönlichkeitsrechte aufgehoben wurden.
Am Tag ihrer Einweisung machte Katharina Köpf folgende Angaben: „Ich kam 1932 in Fürsorgeerziehung in die Anstalt Josefshaus Marktl am Inn. Am 30. 1.1939 wurde ich dort entlassen und ging 14 Tage zu meinen Eltern nach Graswang und Ende Februar nahm ich eine Stelle an bei Frau Rutz in Garmisch. Am 15. Mai ging ich dort weg und ging zu Schuster Lechner in Stellung, die ich am 17. Juni verließ und nach ein paar Tagen wurde ich in Garmisch verhaftet und bekam 2 Monate Haft und anschließend wurde ich durch den Fürsorgeverband Garmisch am 1.9.39 in den Heimathof Bischofsried eingewiesen.“
Wie sie selbst den Aufenthalt dort erlebte, darüber ist nichts überliefert. Allein in der Akte wurde dokumentiert, dass Katharina es im Wanderhof nicht mehr aushielt, und sie zweimal innerhalb von 26 Monaten davonlief: am 10. Juli 1940, nach mehr als 10 Monaten nach der ersten Einweisung, und am 9. Januar 1941, nach mehr als 5 Monaten. Beide Male flüchtete sie sich nach Hause zu ihren Eltern. In Wanderhof wurde sie isoliert von Freunden und sehr streng behandelt. So unterband der Leiter des Wanderhofs, Ludwig Hägele, den Briefkontakt mit ihrem Freund. Aus dem Schreiben von Hägele an ihn, wird zudem die durchweg negative und herabwürdigende Haltung des 'Fürsorgeleiters' gegenüber Katharina deutlich: „Wir verweisen Sie nochmals auf unser Schreiben vom 13.3.1940. Obengenannte ist noch Fürsorgezögling und hat es dringend nötig, dass sie noch unter Zucht steht, da sie eine ausgesprochene faule, bequeme Person ist, die an sich selber verwahrlosen würde, noch weniger einem Haushalt vorstehen kann, wenn sie weiterhin sich so wenig bessert, wie bisher. Die Korrespondenz mit Ihnen hat dazu beigetragen, ihren Leichtsinn zu stärken, da ja für ihre Zukunft gesorgt sei. Wenn Sie und Köpf Katharina wieder frei sind, haben Sie ja Gelegenheit ihre Verbindung wieder aufzunehmen.“
Aus den Eintragungen im Führungsbogen geht hervor, dass Katharina, beide Male, bevor sie mit anderen Frauen aus Bischofsried weglief, sie geschimpft und bestraft worden war. Nach dem ersten Fluchtversuch wurde sie von der Polizei wieder zurückgebracht. Nach dem zweiten Mal wurde sie nach Absprache mit dem Jugendamt in Arbeit vermittelt. Da sie auch dort ihre Arbeit verlor, kam sie am 13. April 1942 in den Wanderhof zurück.
Das Ende
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Das Ende eines Lebens als kurze Aktennotiz
Am 22. Mai 1942 wurde Katharina von der Polizei abgeholt. Am 1. April 1943 starb sie – wahrscheinlich im Konzentrationslager Auschwitz. Wie sie dorthin gebracht wurde und unter welchen Umständen sie starb, ist bis bislang nicht bekannt.
Was uns das Schicksal der Katharina Köpf über Vergangenheit und Gegenwart erzählen kann
Wie würden eine junge Frau heute erklären, warum jemand wie Katharina – die eigentlich unter dem „Schutz der Fürsorge“ stehen sollte – gerade durch diese 'Fürsorge' zum Opfer wurde? Man hielt sie für „erziehungsunfähig“, weil sie Hilfe brauchte. Ihre Hilfsbedürftigkeit wurde im Nationalsozialismus als Gefahr angesehen. Sie wurde eingesperrt, durfte keinen Beruf lernen und galt als „minderwertig“. Am Ende wurde sie – auf Antrag der 'Fürsorge' – in ein Konzentrationslager gebracht, wo ihr Tod bewusst in Kauf genommen oder sogar beabsichtigt wurde.
Die Schülerin Regine Häuserer vom Welfen-Gymnasium Schongau beschäftigte sich 2023 intensiv mit Katharinas Geschichte und den Hintergründen der NS-'Fürsorge'. Sie sagt:
„Am Anfang war es schwer, sich vorzustellen, dass hinter jeder Opferzahl ein echtes Leben steckt. Aber durch die vielen Dokumente, die Katharinas Persönlichkeit zeigen, habe ich eine ganz neue Sicht bekommen. Oft tat sie mir leid – sie bekam nie eine echte Chance und wurde ständig unfair behandelt. Deshalb möchte ich mich dafür einsetzen, dass nicht nur ihr Schicksal, sondern das vieler anderer erinnert wird. Es soll uns heute mahnen, unsere Geschichte zu kennen.“
Aufgabe (Vertiefung)
Was kann uns Katharinas Geschichte über den Umgang mit Hilfsbedürftigen in der NS-Zeit sagen – und was bedeutet das für unseren Umgang mit benachteiligten Menschen heute?
Formulieren Sie Ihre Gedanken in einem kurzen Text und halten Sie diesen auf dem Miro Board fest. Gehen Sie dabei auf folgende Fragen ein:
- Warum wurde Katharina zum Opfer?
- Welche Rolle spielten staatliche Institutionen
- Welche Gründe sprechen dafür, sich mit Biografien wie die von Katharina Köpf zu beschäftigen?