Die Herzogsägmühle liegt nahe Peiting in Oberbayern und wurde gegen Ende des 19. Jahrhunderts als soziale Einrichtung für Männer in Not gegründet. Während des Nationalsozialismus wandelte sie sich zu einem zentralen Ort der Unterbringung für als asozial stigmatisierte Menschen. Ihre Geschichte zeigt, wie soziale Fürsorge in ein repressives System eingebunden werden konnte und sich dadurch auch der Fürsorgecharakter wandelte.
Geschichte Diakonie Herzogsägmühle ab 1933 (Luis Schwichtenberg)
Die Herzogsägmühle - Von der Arbeiterkolonie zum Zwangslager
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 22.
Kolonistenhaus d. Arbeiterkolonie Herzogsägmühle, 1898 erbaut.
Gründung und Funktion vor 1933
1894 gründete die Innere Mission München die Arbeiterkolonie Herzogsägmühle. Ziel war es, obdachlose und / oder arbeitslose Männer durch Arbeit in Landwirtschaft und Handwerk wieder in die Gesellschaft „einzugliedern“. Ihr Selbstverständnis beruhte auf einer Verbindung von christlicher Nächstenliebe, Arbeitstherapie und sozialer Ordnung. Das Motto „Arbeit statt Almosen“ in Kombination mit einer strengen Hausordnung, religiöser Anleitung und festen Tagesstrukturen und -abläufen prägten den Alltag.
Wanderarmut als sozialer Hintergrund
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(Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 44.)
Kontrolle potentieller Wanderarmer
„Wanderarme“ waren Menschen ohne festen Wohnsitz, oft Bettler oder Gelegenheitsarbeiter. Sie stehen auf der untersten Stufe der gesellschaftlichen Hierarchie und gelten als Erscheinungsform des sozialen Problems der Armut. Die Industrialisierung, Verstädterung und die damit einhergehende Landflucht verarmter Bauern und Handwerker führten zu einem starken Anstieg der Wanderarmut. Bereits vor 1933 wurden sie oft kriminalisiert und in Arbeitshäuser eingewiesen, unter dem NS-Regime verschärfte sich diese Praxis drastisch.
NS-Übernahme durch Eingliederung des Wanderhofs in den LVW
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 37.
Vollzugsrichtlinien des LVW
1936 wurde die Herzogsägmühle in den Landesverband für Wander- und Heimatdienst (LVW) eingegliedert. Hilfe und tatsächliche Fürsorge standen nun nicht mehr im Vordergrund, sondern Selektion und Disziplinierung. Die „Volkserziehung“ rückte ins Zentrum, individuelle Fürsorge aus christlicher oder humanitärer Motivation heraus wurde durch das Leitmotiv der „Volksgemeinschaft“ in Form einer „volksbiologischen Optimierung“ abgelöst. Menschen wurden nach ideologischen Kriterien als „asozial“ oder „gemeinschaftsfremd“ eingestuft, oft wegen Armut, Arbeitslosigkeit oder „unangepasstem Verhalten“. Die Einweisungen erfolgten meist durch die Polizei oder Fürsorgebehörden, oft ohne die Möglichkeit zur Freiwilligkeit. Im Umkehrschluss verlor der Zentralwanderhof Herzogsägmühle somit zunehmend seine Eigenständigkeit hinsichtlich der Auswahl der Bewohner.
Reflexionsaufgabe
Wie verschiebt sich der Fokus von "Arbeit statt Almosen" (vor 1933) hin zu "Volksbiologischer Optimierung" - und welche Folgen hat das für den Einzelnen? Nenne zwei Folgen
Einweisungsarten
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 51.
Bsp. für Fürsorgerechtliche Einweisung
In der Zeit des Nationalsozialismus konnten Menschen auf verschiedenen Wegen in die Herzogsägmühle eingewiesen werden.
Fürsorgerechtliche Einweisungen: Behörden wie Fürsorgeämter, Wohlfahrtsämter oder Arbeitsämter beantragten die Unterbringung, wenn eine Person als „hilfsbedürftig“ galt, keinen festen Wohnsitz hatte oder öffentliche Unterstützung erhielt. Offiziell konnte dies bei „notwendiger öffentlicher Unterstützung“ auch als „freiwillige Einweisung“ bezeichnet werden, selbst wenn sie verpflichtend war.
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 54 f.
Formblatt d. Polizeilichen Arbeitsauftrags
Polizeiliche Zwangseinweisungen: Wurden verhängt, wenn jemand eine Einweisung verweigerte, bereits straffällig geworden war oder aus Gefängnissen und KZs entlassen wurde. Ab Kriegsbeginn reichte oft schon der Verdacht auf „Arbeitsscheue“ oder „staatsfeindliches Verhalten“; durch die Ausrufung eines permanenten Ausnahmezustands benötigte es keinerlei Rechtsverletzung des Einzelnen mehr für das Erteilen eines polizeilichen Arbeitszwangs. Der polizeiliche Arbeitsauftrag lag den meisten Einweisungen in die Herzogsägmühle zugrunde.
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 58.
Auszug aus Aufnahmebogen bei Überstellung aus KZ-Dachau
Überstellungen: Menschen konnten direkt aus Haftanstalten oder Konzentrationslagern in die Herzogsägmühle verlegt werden. Dazu gehörten auch Entlassene aus dem KZ Dachau, die weiterhin unter Beobachtung standen, insbesondere falls die Gefahr bestünde, dass sie nach ihrer Entlassung der öffentlichen Fürsorge zur Last fallen könnten.
Besonders die polizeilichen Einweisungen führten zu einem fast vollständigen Verlust der persönlichen Rechte. Oft war keine konkrete Straftat nötig – der bloße Verdacht oder eine pauschale Einstufung als „asozial“ reichte aus.
Reflexionsaufgabe
Warum führten polizeiliche Arbeitsaufträge zu einem "fast vollständigen Verlust" der persönlichen Rechte?
Einweisungskategorien
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 70 f.
Schaubild der Einweisungskategorien
Nach der Aufnahme wurden die Betroffenen nach einem von Alarich Seidler entwickelten Kategoriesystem eingestuft. Diese Einstufung entschied über ihre Behandlung und Unterbringung:
Vorstrafen: Die Einstufung reichte von „unbedeutend vorbestraft“ über „nur Bettler“ bis hin zu „bettelnder Verbrecher“ oder „wandernder Verbrecher“. Schon kleine Eigentumsdelikte oder wiederholtes Betteln konnten zu einer härteren Kategorie führen.
Berufliche Qualifikation: Wer einen Beruf erlernt hatte oder körperlich in der Lage war, konnte in eine Lehre oder Umschulung aufgenommen werden. Menschen ohne Ausbildung oder mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit wurden für einfache Hilfsarbeiten in Landwirtschaft, Bau oder Torfabbau eingesetzt.
Alter und körperliche Konstitution: Jüngere, gesunde Personen hatten eher Chancen auf eine Ausbildung oder Umschulung. Ältere oder kranke Insassen wurden in weniger anspruchsvolle, aber oft körperlich anstrengende Arbeiten eingeteilt.
„Asozialität“: Unter diesem Sammelbegriff wurden Menschen als „Trinker“, „arbeitsscheu“, „schwachsinnig“, „triebhaft“ oder „verwahrlost“ bezeichnet. Grundlage waren oft sogenannte kriminalbiologische Untersuchungen, die angeblich eine Prognose über die „Wiedereingliederungschancen“ erstellen sollten. Tatsächlich beruhten diese Einschätzungen häufig auf Vorurteilen, sozialer Herkunft und Lebensumständen, nicht auf tatsächlichem Verhalten.
Je nach Einstufung gab es unterschiedliche Formen der Unterbringung:
Offene Bewahrung: für „harmlose“ oder unselbstständige Personen.
Halboffene Bewahrung: meist mit ärztlicher Behandlung, aber eingeschränkter Bewegungsfreiheit.
Geschlossene Bewahrung: für Menschen, die als „arbeitsscheu“ oder „asozial“ galten – oft unter besonders strengen Bedingungen und mit hoher Kontrolle.
Dieses System führte dazu, dass viele Menschen – unabhängig von tatsächlichen Straftaten – dauerhaft in der Herzogsägmühle festgehalten wurden, häufig ohne realistische Aussicht auf Entlassung.
Kriminalbiologische Untersuchungsstation und Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 76.
Fallakte von T., wurde aufgrund Anzeige d. Zentralwanderhofs sterilisiert.
Ab 1938 richtete die Herzogsägmühle eine kriminalbiologische Untersuchungsstation ein. Hier wurden vor allem Straf- und Arbeitshausentlassene systematisch untersucht. Ziel war es, festzustellen, ob ihre sogenannte „Asozialität“ erblich oder durch die Lebensumstände bedingt sei. Dabei spielte die Frage, ob die Person für die Gesellschaft noch „verwertbar“ war, eine zentrale Rolle.
Häufig basierten die Einschätzungen auf Vorurteilen und diskriminierenden Kategorien. Wer als „nicht mehr arbeitseinsatzfähig“ eingestuft wurde, galt als „Ballastexistenz“ und sollte aus dem Arbeitsleben aussortiert werden.
In besonders drastischen Fällen führten die Ergebnisse zur Überweisung in sogenannte Euthanasieanstalten oder zur Zwangssterilisation. Grundlage hierfür war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Der amtierende Arzt der Herzogsägmühle fungierte gleichzeitig als Amtsarzt und konnte direkt Anzeigen beim Erbgesundheitsgericht erstatten.
Die Einrichtung arbeitete eng mit dem Gesundheitsamt zusammen. Alle neu aufgenommenen Personen wurden ärztlich untersucht und gesundheitlich erfasst um somit eine Zentralkartei für „Asoziale“ aufzubauen. Offizielle Akten sind heute nicht mehr erhalten. Nachweislich kam es jedoch mindestens in zwei Fällen zu Sterilisationen aufgrund von Diagnosen wie „schwerer Alkoholismus“ oder „Schizophrenie“.
Diese Praxis zeigt, wie eng Fürsorge, Polizei, Gesundheitswesen und nationalsozialistische Rassenideologie miteinander verknüpft waren. Für die Betroffenen bedeutete sie den Verlust grundlegender Menschenrechte und oft auch ihrer körperlichen Unversehrtheit.
Abteilungen und Unterbringung in der Herzogsägmühle
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 94.
Schlafsaal d. Verwaltungshofs
Die Unterbringung der Menschen in der Herzogsägmühle war in verschiedene Abteilungen gegliedert. Jede Abteilung hatte eine eigene Funktion und prägte das Leben der Betroffenen auf unterschiedliche Weise:
Aufnahmeabteilung
Hier wurden die Neuankömmlinge untergebracht. Es handelte sich meist um große Schlafsäle die gleichzeitig als Essräume genutzt wurden. Die Abteilung diente der ersten Erfassung und Einstufung der Insassen, bevor sie auf andere Bereiche verteilt wurden.
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 84.
Arbeitseinsatz im Straßenbau
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 86.
Arbeitseinsatz im Sägewerk
Fürsorgeabteilung
In dieser Abteilung wurden die meisten arbeitsfähigen Insassen untergebracht. Hier spielte der Arbeitseinsatz eine zentrale Rolle: Die Menschen mussten in der Landwirtschaft, beim Torfstechen, im Straßen- und Wegebau, auf Baustellen, in einer Papierfabrik oder sogar im Bergbau (Penzberg) arbeiten. Diese Tätigkeiten dienten nicht nur der Selbstversorgung, sondern auch der wirtschaftlichen Nutzung durch die Einrichtung.
Die Arbeitsvermittlung erfolgte nicht auf Eigeninitiative, sondern wurde zentral gesteuert, zu ihrer Durchsetzung wurden die persönlichen Dokumente und Arbeitspapiere der Insassen konfisziert und einbehalten. Wer als „wiederverwertbar“ galt, wurde in diese Arbeitsprozesse integriert. Auch nach einer erfolgreichen Arbeitsvermittlung war die polizeiliche Kontrolle oft Bestandteil einer sog. "nachgeheden Fürsorge", um die Wiedereingliederung sicherzustellen.
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 88.
Arbeitseinsatz i.d. Jugendwerkstatt
Alten- und Jugendfürsorge
Für ältere Menschen gab es eigene Abteilungen, in denen sie jedoch Hilfsarbeitenübernehmen mussten, soweit es ihr Zustand zuließ. Für Jugendliche bestand eine eigene Abteilung. Etwa 10–15 % der Insassen waren Minderjährige. Offiziell sollten sie dort ausgebildet oder auf das Arbeitsleben vorbereitet werden – tatsächlich standen aber auch hier Arbeitseinsätze im Vordergrund, auch aufgrund des Manngels an ausbildungsberechtigten Meistern. 1944 wurde die Jugendfürsorgeabteilung geschlossen, da viele von ihnen zum Reichsarbeitsdienst oder zur Wehrmacht eingezoge wurden.
Der Alltag in der Herzogsägmühle war stark durch Arbeit bestimmt. Fast alle Insassen wurden verpflichtet, körperliche Arbeit zu leisten, unabhängig von Alter oder gesundheitlicher Verfassung. Wer sich dem entzog oder als „arbeitsunwillig“ galt, musste mit Strafen rechnen, bis hin zur Verlegung in eine andere Einrichtung oder ins Konzentrationslager. Arbeit diente damit sowohl der ökonomischen Ausbeutung als auch der Disziplinierung.
Behandlung der Insassen
Die Behandlung der Menschen in der Herzogsägmühle während der NS-Zeit war stark geprägt von Kontrolle, Strenge und Repression. Ziel war es, die Betroffenen an ein „geordnetes“ und arbeitsames Leben anzupassen – wer diesem Anspruch nicht genügte, wurde stigmatisiert und bestraft.
Strenge Regeln und Überwachung
Das Leben im Heim war durch starre Tagesabläufe, Arbeitsverpflichtungen und eine enge Beaufsichtigung bestimmt. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften wurde dokumentiert und konnte Konsequenzen nach sich ziehen. Die Lageratmosphäre war geprägt von einem militärischem Kommandoton gemischt mit nationalsozialistischem Auftreten, so war der "Deutsche Gruß" ein Muss; inhaftierte Jugendliche erhielten weltanschaulichen Unterricht. Durch die starke Reglementierung wurde der Straf- und Zwangscharakter des Aufenthalts jedes Einzelnen gefördert. Dies begünstigte das Motto "Jeder ist sich selbst der Nächste" als Überlebensstrategie.
Disziplinarmaßnahmen
Wer sich widersetzte oder als „arbeitsscheu“ galt, musste mit harten Sanktionen rechnen. Dazu gehörten Arrest in speziellen Zellen, Essensentzug oder körperliche Züchtigung. Besonders „renitente“ Insassen wurden an die Polizei gemeldet oder in Konzentrationslager überstellt. Zwischen 1936 und 1943 wurden mindestens 20 Personen in ein KZ eingewiesen, eine Person sogar zweimal. Die Gründe für eine Einweisung waren recht allgemein gehalten, sie reichten von sogenannten "erzieherischen Gründen" über "Disziplinlosigkeit" bis hin zum mehrmaligen Entlaufen vom Wanderhof.
Stigmatisierung und Entrechtung
Die Menschen wurden nicht als Individuen wahrgenommen, sondern auf ihre vermeintliche „Arbeitsfähigkeit“ und „Wiederverwertbarkeit“ reduziert. Wer diesem Bild nicht entsprach, galt als „Ballastexistenz“ und wurde systematisch ausgegrenzt.
Gegenwehr der Inhaftierten
Gegenwehr der Inhaftierten erfolgte nur selten. Meist fokussierte sie sich auf Beschwerdebriefe an den Reichskanzler, den Reichsjustizminister oder den Vorsitzenden des Landesverbands. Die Folgende Quelle verdeutlich eindrücklich die alltägliche Gewalt, der die Insassen ausgesetzt waren. Aufgrund des Briefs wurde zwar eine Untersuchung eingeleitet, auf Hinweis Seidlers, dass es sich bei dem Beschwerdeführer lediglich um einen Psychopathen mit typischer "Asozialen-Karriere" handle, wurde diese jedoch wieder eingestellt.
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 113.
Beschwerdebrief
Todesfälle
Auch wenn die Herzogsägmühle offiziell keine Tötungsanstalt war, starben während der NS-Zeit einige der dort untergebrachten Menschen. Die Ursachen waren vielfältig – oft waren sie ein Ergebnis von Vernachlässigung, harter Arbeitsbedingungen und gezielter Ausgrenzung.
Zahlreiche Insassen überlebten ihren Aufenthalt nicht. Besonders ältere Menschen, Kranke oder Schwächere waren den harten Lebens- und Arbeitsbedingungen nicht gewachsen.
Ursachen
Todesfälle traten häufig infolge von Unterernährung, Erschöpfung, mangelnder medizinischer Versorgung oder durch Suizid auf. Die Lebensumstände in den überfüllten Schlafsälen und die psychische Belastung durch Stigmatisierung und Zwang führten zusätzlich zur Verschlechterung der Gesundheit.
In den Akten und Karteiunterlagen sind einige Todesfälle dokumentiert. Sie geben einen erschütternden Einblick in die Schicksale der Menschen, die in der Herzogsägmühle ihr Leben verloren. Hinter den nüchternen Vermerken verbergen sich individuelle Biografien, die oft im Verborgenen blieben.
Die Todesfälle in der Herzogsägmühle verdeutlichen, dass die Einrichtung Teil des Systems nationalsozialistischer Ausgrenzung war. Auch ohne Gaskammern oder direkte Tötungsprogramme führte das Zusammenspiel von Zwangsarbeit, Entrechtung und Vernachlässigung dazu, dass zahlreiche Menschen ihr Leben verloren.
Kurzbiografien von Todesfällen in der Herzogsägmühle
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 146.
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 144.
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 145.
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Bildnachweis: A. Eberle, Herzogsägmühle in der Zeit des Nationalsozialismus (Peiting 1994), S. 145.
Quellenaufgabe
1. Beschreiben Sie zu jeder Person in ein bis zwei Sätzen, wie die Einweisung erfolgte (wer und aus welchem Grund?), wie lange der Aufenthalt dauerte (gab es Besonderheiten?) und woran die Person starb.
2. Fassen Sie nun auf Grundlage Ihrer Antworten aus Frage eins zusammen: Nennen Sie zwei Gemeinsamkeiten sowie einen Unterschied zwischen den Fällen.