Gemeinschaftsfremd

Gemeinschaftsfremd

Als “Gemeinschaftsfremd” oder “Asozial” wurden im Nationalsozialismus verschiedene Formen abweichenden Verhaltens bezeichnet. Dabei gab es allerdings keine einheitliche Definition. Die Verfolgung richtete sich vor allem gegen soziale Randgruppen: SozialhilfeempfĂ€nger:innen / Bettler:innen / wohnungslose Menschen / alkoholkranke Menschen / Prostituierte.

Die Nationalsozialisten legitimierten die Verfolgung durch die Vorstellung, diese Menschen wĂŒrden durch ihr Verhalten die “Volksgemeinschaft” schĂ€digen und mĂŒssten aus dieser ausgeschlossen und es mĂŒsse geprĂŒft werden, ob sie wieder eingliederungsfĂ€hig seien oder dauerhaft ausgeschlossen werden mĂŒssten. Maßnahmen gegen betroffene Personen konnten Zwangssterilisation / Zwangseinweisungen in Arbeitslager / Haft im Konzentrationslager oder die Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt bedeuten.

WeiterfĂŒhrende Informationen unter https://www.gedenkstaettesteinhof.at/de/ausstellung/13-gemeinschaftsfremd