Als âGemeinschaftsfremdâ oder âAsozialâ wurden im Nationalsozialismus verschiedene Formen abweichenden Verhaltens bezeichnet. Dabei gab es allerdings keine einheitliche Definition. Die Verfolgung richtete sich vor allem gegen soziale Randgruppen: SozialhilfeempfĂ€nger:innen / Bettler:innen / wohnungslose Menschen / alkoholkranke Menschen / Prostituierte.
Die Nationalsozialisten legitimierten die Verfolgung durch die Vorstellung, diese Menschen wĂŒrden durch ihr Verhalten die âVolksgemeinschaftâ schĂ€digen und mĂŒssten aus dieser ausgeschlossen und es mĂŒsse geprĂŒft werden, ob sie wieder eingliederungsfĂ€hig seien oder dauerhaft ausgeschlossen werden mĂŒssten. MaĂnahmen gegen betroffene Personen konnten Zwangssterilisation / Zwangseinweisungen in Arbeitslager / Haft im Konzentrationslager oder die Einweisung in eine Heil- und Pflegeanstalt bedeuten.
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