Durch erste gesetzliche Regelungen in der Weimarer Republik änderte sich der staatliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen:
Fürsorgeerziehung wurde dabei vor allem als Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Erziehungsanstalten verstanden. Dies sollte zur Verhütung und Beseitigung von Verwahrlosung dienen. Die Kinder und Jugendlichen wurden dabei immer auch auf ihre Gesellschaftsfähigkeit und Gesellschaftsbrauchbarkeit geprüft. Die “Erziehungsfähigkeit” des Einzelnen stand in der Fürsorgeerziehung auf dem Prüfstand.
Im Nationalsozialismus wurde dies weiter radikalisiert und durch ein System an Anstalten und später auch “Jugendschutzlagern” ausgebaut. Kinder und Jugendliche, die in der nationalsozialistisch-ideologischen Vorstellung als “erbgesund” und wertvoll galten wurden gefördert. Kinder und Jugendliche, die als nicht erziehbar und “erbkrank” galten, wurden isoliert und durch Verwahrung in verschiedenen Anstalten aus der Gesellschaft ausgeschlossen.
Weiterführende Informationen: Jugendwohlfahrt im Nationalsozialismus