Bayrisches Zigeuner und Arbeitsscheuen Gesetz von 1926

Bayrisches Zigeuner und Arbeitsscheuen Gesetz von 1926

Ein Gesetz aus der Weimarer Republik, das schon vor 1933 die Verfolgung von Sinti und Roma sowie obdachloser Menschen legitimierte. Im Gesetz wurde geregelt, dass Menschen, die keinen Nachweis über ein geregeltes Arbeitsverhältnis (also eine feste Arbeitsstelle) nachweisen konnten bis zu zwei Jahre in einer “Arbeitsanstalt” zwangsuntergebracht werden konnten.

Weiterführende Informationen: Bayrisches Gesetz zur Bekämpfung von Z̶i̶g̶e̶u̶n̶e̶r̶n̶, Landfahrern und Arbeitsscheuen von 1926 - SiRoVerfolgung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus – Historisches Lexikon Bayerns